Warum Umsatzverlust nicht automatisch der versicherte Schaden ist

Bei einer Betriebsunterbrechung geht es häufig um den nicht erwirtschafteten Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten. Ein ausgefallener Umsatzbetrag ist deshalb nicht ohne Weiteres identisch mit der Versicherungsleistung. Auch ersparte Aufwendungen können für die Berechnung relevant sein.

Andere Verträge können mit vereinbarten Tagesleistungen arbeiten. Lesen Sie daher zuerst die Berechnungsweise Ihres konkreten Angebots, bevor Sie eine Versicherungssumme oder einen möglichen Ersatz abschätzen.

Vier Angaben, die jedes Ausfallangebot verständlich machen sollten

BegriffBedeutung für Ihren Betrieb
Versichertes EreignisZum Beispiel Angriff auf eigene Systeme oder ausdrücklich erfasster Dienstleisterausfall.
Zeitlicher SelbstbehaltZeitraum oder Berechnungsregel, die vor beziehungsweise bei der Entschädigung zu beachten ist.
HaftzeitMaximale Zeitspanne, für die versicherte Ausfallfolgen berücksichtigt werden.
EntschädigungsgrenzeVerfügbarer Betrag; gegebenenfalls ein Sublimit innerhalb der Gesamtsumme.

Ein Beispiel zur Größenordnung des Ausfallrisikos

Reine Planungsrechnung: Ein Betrieb schätzt den täglich ausfallenden Gewinn und weiterlaufende Kosten zusammen auf 2.000 Euro. Fünf volle Ausfalltage entsprechen zunächst 10.000 Euro. Hinzu könnten notwendige Mehrkosten kommen.

Das ist keine Tarifberechnung und keine Leistungszusage. Zeitlicher Selbstbehalt, ersparte Kosten, Nachweise und Vertragsgrenzen können die tatsächliche Entschädigung verändern. Die Rechnung hilft jedoch, den eigenen Bedarf realistisch zu beschreiben.

Ausfall eigener IT und externer Anbieter unterscheiden

Fällt die eigene Warenwirtschaft nach einem Angriff aus, liegt ein anderer Ablauf vor als bei einer technischen Störung des Cloudanbieters. Nicht jedes Ereignis ist in jeder Cyberpolice gleichermaßen gedeckt.

Klären Sie auch, ob der Betrieb nach der technischen Wiederherstellung sofort wieder normal arbeitet. Rückstände, Prüfung der Daten und das Hochfahren von Prozessen können zusätzliche Zeit erfordern.

Unterlagen für den Ausfallnachweis vorbereiten

Hilfreich sind nachvollziehbare Geschäftszahlen, Informationen zu laufenden Kosten und eine Dokumentation der unterbrochenen Abläufe. Halten Sie fest, wann Einschränkungen begannen und welche Maßnahmen zur Wiederaufnahme getroffen wurden.

Im Angebot sollten Anforderungen an Nachweise und Schadenminderung verständlich sein. So können Geschäftsleitung, Buchhaltung und IT im Ereignisfall zusammenarbeiten.

Betriebsausfall durch Cyberangriff: So entsteht ein belastbarer Nachweis

Bei der Betriebsunterbrechung zählt der nach den Vertragsregeln entstandene wirtschaftliche Schaden. Die Cyberversicherung ersetzt deshalb nicht pauschal jeden ausgefallenen Umsatzeuro. Kostenersparnisse, nachgeholte Aufträge und notwendige zusätzliche Aufwendungen können die Berechnung beeinflussen.

PrüfpunktBedeutung für Ihren Betrieb
Beginn und UrsacheWann war welcher Geschäftsprozess nicht mehr verfügbar?
Normale ErtragslageWelche Vergleichszeiträume und saisonalen Besonderheiten passen?
ErsatzabläufeWelche Mehrkosten entstanden zur Fortführung des Betriebs?
WiederanlaufWann waren Technik und normale Leistungserbringung wieder möglich?

Dokumentieren Sie Einschränkungen laufend und stimmen Sie zusätzliche Ausgaben mit der Schadenbearbeitung ab. Bei einer Cloudstörung sollten auch die Mitteilungen des Dienstleisters aufbewahrt werden. Der Nachweis der Ursache ist genauso wichtig wie die Höhe der geltend gemachten Kosten.