Die drei Aufgaben einer gewerblichen Cyberversicherung

BereichMögliche LeistungenWichtige Vertragsfrage
Soforthilfe und KrisenbewältigungIT-Forensik, spezialisierte Rechtsberatung, Benachrichtigung und KommunikationDarf bereits ein begründeter Verdacht gemeldet werden?
EigenschädenDaten- und Systemwiederherstellung, versicherte Mehrkosten und ErtragsausfallWelche Ereignisse und welche Systeme sind erfasst?
CyberhaftpflichtPrüfung, Abwehr und Erfüllung versicherter Ansprüche DritterWelche Datenschutz- und Netzwerksicherheitsverletzungen sind gedeckt?

Eine Einführung in Vertrag, Eigenanteil und Schadenmeldung finden Sie unter Cyberversicherung einfach erklärt.

Betriebsunterbrechung: auf Auslöser und Dauer achten

Eine Wiederherstellung der Daten beendet den wirtschaftlichen Schaden nicht immer sofort. Bestellungen können verloren gegangen sein, ein Shop muss neu starten und die Produktion braucht eine kontrollierte Freigabe. Für solche Folgen kommt es auf die vereinbarte Betriebsunterbrechungsdeckung an.

Vergleichen Sie zeitlichen Selbstbehalt, maximale Haftzeit und Entschädigungsgrenze. Ein bloßer Internetausfall, ein Fehler bei einem Cloudanbieter und ein Angriff auf das eigene Netzwerk können im Vertrag unterschiedlich behandelt werden.

Zahlungsbetrug und technische Fehler gezielt einschließen

Eine gefälschte Zahlungsanweisung ist nicht automatisch dasselbe wie ein gehacktes Bankkonto. Cyberbetrug, Social Engineering und Vertrauensschäden können eigene Bausteine oder separate Versicherungen erfordern. Klären Sie deshalb, wie Ihr Betrieb Zahlungen freigibt und welche Täuschungsszenarien abgesichert werden sollen.

Auch ein Bedienfehler oder ein technischer Defekt löst nicht in jedem Tarif dieselbe Leistung aus wie ein Cyberangriff. Wer stark von IT-Dienstleistern abhängt, sollte deren Ausfall ausdrücklich im Angebot berücksichtigen lassen.

Schadenbeispiel: mehr als die Reparatur eines Computers

Fiktives Schadenbild zur Veranschaulichung: Nach einem verschlüsselten Dateiserver benötigt ein Betrieb IT-Forensik, Wiederherstellung und eine Prüfung möglicher Datenabflüsse. Währenddessen sind Teile der Auftragsbearbeitung unterbrochen.

Im Angebot müssen deshalb mehrere Fragen zusammen beantwortet sein: Wer organisiert die Soforthilfe? Aus welcher Summe werden Dienstleister bezahlt? Ist der Ertragsausfall eingeschlossen? Welche Kosten fallen unter denselben Selbstbehalt? Die einzelnen Bausteine sollten aufeinander abgestimmt sein.

Cyberversicherung und andere Firmenpolicen sinnvoll verbinden

Die Betriebshaftpflicht, die IT-Berufshaftpflicht und die Elektronikversicherung haben andere Schwerpunkte. Der Schaden am Gerät, ein Fehler in einer Kundenleistung und die Folgen eines Angriffs auf den eigenen Betrieb sind unterschiedliche Risiken. Bestehende Verträge bilden deshalb die Grundlage für eine Prüfung von Überschneidungen und Lücken.

Welche Cyberleistungen greifen in welcher Schadenphase?

Die Cyberversicherung erfüllt mehrere Aufgaben, die zeitlich ineinandergreifen. Zunächst müssen Ursache und Umfang eines Vorfalls ermittelt werden. Danach geht es um Wiederherstellung, wirtschaftliche Folgen und gegebenenfalls Ansprüche betroffener Personen. Ein Vertrag sollte diese Phasen mit klaren Zuständigkeiten verbinden.

PrüfpunktBedeutung für Ihren Betrieb
Verdacht oder erster ZugriffHotline, technische Erstprüfung und abgestimmte Sofortmaßnahmen
Bestätigter AngriffForensik, Bereinigung und Wiederherstellung betroffener Daten
Betrieb arbeitet eingeschränktVersicherter Ertragsausfall und notwendige Mehrkosten
Daten Dritter betroffenRechtliche Beratung, Information und Haftpflichtbearbeitung
Rückkehr zum NormalbetriebDokumentation, Abrechnung und vereinbarte Verbesserungen

Nicht jede Leistung muss dieselbe Deckungssumme oder denselben Selbstbehalt haben. Bei einem Angebot ist deshalb zu prüfen, welche Kosten zusätzlich zur Summe getragen werden und welche den verbleibenden Schutz verkleinern. Auch die Beauftragung eigener IT-Dienstleister sollte zur vorgesehenen Schadenorganisation passen.