Cloudbetrieb verlagert Aufgaben, nicht jede Verantwortung
Ein Cloudanbieter betreibt bestimmte Systeme, während Ihr Unternehmen weiterhin Nutzerkonten, Zugriffsrechte oder eigene Datenprozesse verantworten kann. Die genaue Aufteilung hängt vom Vertrag und der eingesetzten Leistung ab.
Für die Cyberversicherung sollten deshalb nicht nur lokale Server erfasst werden. Auch E-Mail, Buchhaltung, Dokumentenablage, Shop und Terminverwaltung können geschäftskritische externe Dienste sein.
Drei Deckungsfragen bei einem externen IT-Ausfall
- Sind Ihre eigenen Daten bei der externen Verarbeitung und Wiederherstellung berücksichtigt?
- Ist ein Ausfall des Dienstleisters als versichertes Ereignis erfasst – und aus welchen Ursachen?
- Werden Ihre daraus entstehenden wirtschaftlichen Verluste im vereinbarten Umfang ersetzt?
Eine Dienstleisterhaftung ersetzt keine eigene Ausfallplanung
Ob Sie gegenüber dem Anbieter Ansprüche haben, hängt vom Vertrag und vom tatsächlichen Vorfall ab. Vereinbarte Verfügbarkeit oder eine Gutschrift beantworten noch nicht, wie Ihre laufenden Kosten während eines längeren Ausfalls finanziert werden.
Prüfen Sie daher Dienstleistervertrag und Cyberversicherung nebeneinander. Dabei ist auch relevant, ob Erstattungsansprüche verfolgt werden müssen und wie die Zuständigkeiten im Schadenfall geregelt sind.
Ein Beispiel: keine Auftragsbearbeitung trotz intaktem Büro-PC
Die Arbeitsplätze funktionieren, aber die zentral genutzte Cloudanwendung ist nicht erreichbar. Mitarbeitende können weder Bestellungen freigeben noch Kundendaten aufrufen. Für den Betrieb entsteht ein Ausfall, obwohl die eigene Hardware unbeschädigt ist.
Im Cyberangebot kommt es nun darauf an, ob eine Sicherheitsverletzung oder ein technisches Problem beim Dienstleister vorliegt. Ergänzend sind Wartezeiten, Teilgrenzen und eine möglicherweise beschränkte Liste versicherter Anbieter zu prüfen.
Was Sie über Ihre Cloudnutzung dokumentieren sollten
Erstellen Sie eine Übersicht mit Anwendung, Anbieter, Verantwortlichen, Datenarten und verfügbaren Export- oder Wiederherstellungsmöglichkeiten. Halten Sie fest, welche Arbeiten bei einem Ausfall manuell fortgesetzt werden könnten.
Diese Übersicht hilft beim Risikofragebogen und bei der Auswahl einer passenden Deckung. Sie ist zugleich ein guter Ausgangspunkt für Gespräche mit der eigenen IT-Betreuung.
Cloudabhängigkeit in der Cyberversicherung: Eine Anwendung, mehrere Ausfälle
Eine zentrale Cloudplattform kann gleichzeitig E-Mail, Dokumente und Kundenverwaltung bereitstellen. Ihr Ausfall betrifft dann mehrere Arbeitsbereiche. Bei der Cyberversicherung sollten diese Abhängigkeiten gemeinsam betrachtet werden, statt jede Anwendung isoliert als kleines Risiko einzustufen.
| Prüfpunkt | Bedeutung für Ihren Betrieb |
|---|---|
| Identitätsdienst | Ohne Anmeldung funktionieren auch andere Anwendungen nicht |
| Warenwirtschaft | Bestellungen, Lager und Rechnungen können gleichzeitig stehen |
| Backupdienst | Wiederherstellung kann vom selben Anbieter abhängen |
| Kommunikation | Interne Abstimmung und Kundenkontakt brauchen Ersatzwege |
Prüfen Sie neben dem versicherten Auslöser, ob wesentliche Dienstleister ausdrücklich benannt werden müssen. Vereinbarte Servicegutschriften des Cloudanbieters gleichen einen größeren eigenen Ertragsausfall meist nicht automatisch aus. Eigener Versicherungsschutz und Ansprüche gegen den Dienstleister sind daher getrennt zu bewerten.
