Welche Risiken erfasst der Fragebogen zur Cyberversicherung?

Im Risikofragebogen werden Angaben zum Unternehmen und zur vorhandenen IT-Sicherheit zusammengeführt. Dazu können Tätigkeit, Umsatz, Datenarten, frühere Vorfälle, Zugriffsrechte, Sicherungen und Softwarepflege gehören. Die konkreten Fragen unterscheiden sich nach Versicherer und Betriebsgröße.

Eine erste Angebotsanfrage muss noch kein vollständiges technisches Audit sein. Für den späteren Versicherungsantrag sollten die Antworten jedoch nachprüfbar zum tatsächlichen Betrieb passen.

Unterlagen für den Antrag zur Cyberversicherung

BereichHilfreiche Information
UnternehmenTätigkeit, Umsatz, Beschäftigte, verbundene Gesellschaften und Standorte.
Daten und AnwendungenKritische Systeme, sensible Informationen und externe Anbieter.
DatensicherungHäufigkeit, Trennung, Zugriffsschutz und zuletzt geprüfte Wiederherstellung.
AnmeldungenFernzugänge, E-Mail, privilegierte Konten und Mehrfaktor-Authentifizierung.
Pflege und VorfälleUpdateprozesse, bekannte Schwachstellen, frühere Schäden und Verbesserungen.

IT-Fragen im Cyberantrag mit dem Systembetreuer klären

„Das macht unser Dienstleister“ ist noch keine technische Antwort. Fragen Sie nach, welche Aufgaben tatsächlich vertraglich übernommen werden und welche bei Ihnen liegen. Das betrifft besonders Backups, Cloudkonten und Administrationszugänge.

Wenn ein Antrag nach allen relevanten Konten oder Systemen fragt, darf eine nur teilweise Umsetzung nicht als vollständig bestätigt werden. Erklären Sie Ausnahmen und lassen Sie klären, ob eine ergänzende Vereinbarung möglich ist.

Cyberversicherung: Vorhandene und geplante Sicherheitsmaßnahmen

Eine beauftragte, aber noch nicht abgeschlossene Sicherheitsmaßnahme ist etwas anderes als eine bereits umgesetzte Lösung. Notieren Sie das vorgesehene Datum und fragen Sie, ab wann und unter welchen Voraussetzungen Versicherungsschutz angeboten werden kann.

Bewahren Sie die eingereichten Antworten und die dazugehörigen Unterlagen auf. Ändern sich wesentliche Abläufe später, prüfen Sie die Informationspflichten aus Ihrem Vertrag.

Von der Anfrage zum verbindlichen Antrag auf Cyberversicherung

Unser Angebotsformular sammelt zunächst die wichtigsten Betriebsangaben und wenige Sicherheitsinformationen. Bei technischen Fragen können Sie „Noch zu klären“ auswählen. Das vermeidet, dass eine unbekannte Antwort vorschnell als Zusicherung behandelt wird.

Für einen konkreten Abschluss können danach weitere Fragen oder Unterlagen erforderlich sein. Nehmen Sie sich für diese Bestätigung genügend Zeit; eine saubere Beschreibung des Risikos gehört zu einem belastbaren Versicherungsschutz.

Cyber-Risikofragen richtig beantworten: Drei häufige Missverständnisse

Beim Antrag zur Cyberversicherung müssen die Antworten den vorhandenen Zustand beschreiben. Eine geplante Verbesserung, eine Standardleistung des IT-Dienstleisters und eine tatsächlich aktivierte Einstellung sind nicht dasselbe.

PrüfpunktBedeutung für Ihren Betrieb
„Wir haben MFA“Für welche Konten gilt sie: E-Mail, Administratoren, VPN oder sämtliche Fernzugriffe?
„Es gibt tägliche Backups“Sind Sicherungen getrennt, erreichbar und auf Wiederherstellung geprüft?
„Updates macht der Dienstleister“Welche Systeme betreut er tatsächlich und wer kontrolliert Ausnahmen?

Unklare Fragen sollten vor der verbindlichen Erklärung mit dem IT-Betreuer geklärt werden. Dokumentieren Sie Datum und Umfang der Auskunft. Wenn eine Sicherheitsmaßnahme erst später umgesetzt werden kann, ist eine ausdrücklich vereinbarte Lösung nötig; die Antwort darf den aktuellen Zustand nicht vorwegnehmen.