Welche Daten verarbeiten Beratungs- und HR-Unternehmen?
Bei Personalberatern konzentrieren sich Lebensläufe, Gehaltsvorstellungen und Gesprächsnotizen in Bewerbermanagementsystemen. Unternehmensberater erhalten dagegen häufig Zugang zu Finanzzahlen, Restrukturierungsplänen und internen Prozessen. Entscheidend ist, welche Informationen gespeichert werden und auf welche Mandantensysteme Mitarbeitende zugreifen.
Headhunting, Personalvermittlung, Zeitarbeit und Lohnabrechnung sind unterschiedliche Tätigkeiten. Eine Cyberanfrage sollte diese Leistungen konkret benennen. Auch internationale Kandidaten oder Auftraggeber können zusätzliche Anforderungen an Datenzugriffe und Versicherungsumfang auslösen.
Beispiel: Zugriff auf die Recruiting-Datenbank
Ein mögliches Szenario ist der Diebstahl eines Zugangs zum Bewerbermanagement. Die Angreifer exportieren Datensätze und verschicken danach glaubwürdig wirkende Nachrichten an Kandidaten. Der Personalberater muss Umfang und Zeitraum des Zugriffs feststellen und die weitere Bearbeitung koordinieren.
Neben technischer Hilfe können rechtliche Unterstützung, die Information Betroffener und Ansprüche wegen einer Datenverletzung relevant werden. Die Wiederherstellung der Datenbank allein löst das Vertraulichkeitsproblem nicht. Auch wenn eine Cloudplattform die Technik betreibt, bleiben eigene organisatorische Aufgaben bestehen.
Cyberversicherung und Beraterhaftpflicht abgleichen
| Vorgang | Passender Deckungsbereich |
|---|---|
| Bewerberdaten durch Angriff entwendet | Cyberhaftpflicht, Aufklärung und Datenschutzunterstützung |
| Projektdateien der Beratung verschlüsselt | Wiederherstellung und eigener Ausfall |
| Fachlich falsche Empfehlung ohne IT-Vorfall | Berufliche Vermögensschadenhaftpflicht |
| Gefälschte Zahlungsanweisung aus Mandantenpostfach | Täuschung und Geldschaden ausdrücklich prüfen |
| Verstoß gegen vertragliche Geheimhaltung | Gesetzliche und weitergehende vertragliche Haftung unterscheiden |
Hiscox bietet Personalberatern neben Berufshaftpflicht auch Cyberschutz an. Für die eigene Auswahl ist entscheidend, ob beide Verträge zusammen die tatsächlichen Tätigkeiten erfassen. Eine Haftpflicht für Beratungsfehler ersetzt keine vollständige IT-Notfall- und Wiederherstellungsdeckung.
Zugänge zu Mandanten und externen Projektteams
Beratungsunternehmen sollten persönliche Berechtigungen statt gemeinsam genutzter Konten einsetzen. Das gilt besonders für externe Projektmitarbeitende und Zugänge, die nach Projektende nicht mehr benötigt werden. Ein zweiter Anmeldefaktor und nachvollziehbare Freigaben verringern die Abhängigkeit von einem einzelnen Passwort.
Für die Cyberversicherung ist wichtig, ob Mitarbeitende fremde Systeme lediglich nutzen oder administrieren. Bei dauerhafter IT-Betreuung kann der Schwerpunkt bereits in Richtung IT-Dienstleistung gehen. Diese Aufgabe sollte nicht nur als allgemeine Beratung angegeben werden.
Ein Cyberangebot für Beratung und Personalgeschäft anfragen
Beschreiben Sie Beratungsarten, Datenumfang und eingesetzte Bewerber- oder Projektplattformen. Ergänzen Sie Umsatz, Mitarbeitende einschließlich regelmäßig eingesetzter Freier und Zugriffe auf Kundenumgebungen. Bestehende Berufshaftpflicht und besondere Geheimhaltungsvereinbarungen helfen bei der Abgrenzung.
Für die Entscheidung sollte der mögliche Wiederanlauf eines Projekts ebenso betrachtet werden wie die Bearbeitung eines Datenabflusses. Im Ratgeber zu Datenschutz und Cyberversicherung finden Sie dazu weitere Orientierung.
Was kostet Cyberversicherung für eine Personalvermittlung?
Für eine angenommene Personalvermittlung bis 500.000 € Jahresumsatz kostet Markel Pro Cyber bei 500.000 € Deckung 942,48 € jährlich inklusive 19 % Versicherungssteuer. Grundlage sind 792 € netto, 500 € Selbstbehalt, alle sieben Bausteine, einjährige Laufzeit und jährliche Zahlung.
Die Annahme- und Sicherheitsanforderungen müssen erfüllt sein. Bei Betriebsunterbrechung gelten acht Stunden zeitlicher Eigenanteil, mindestens der Geldselbstbehalt. Besonders sensible Bewerberdaten und zusätzliche Tätigkeiten wie Lohnabrechnung oder Zeitarbeit sollten vorab konkret eingeordnet werden.
Für den Vergleich zählen die Datenschutzfolgen eines Zugriffs ebenso wie die Wiederherstellung der Bewerberverwaltung. Eine Berufshaftpflicht für Beratungsfehler hat einen anderen Schwerpunkt.
