Finanzberater und Banken benötigen unterschiedliche Cyberdeckungen

Die Cyberversicherung für einen Versicherungsmakler beginnt bei dessen eigener Büro-IT und den gespeicherten Kundendaten. Bei einer Bank kommen dagegen Zahlungsverkehr, Kernbankensysteme, ausgelagerte IT und weitere Gesellschaften hinzu. Ein Standardangebot für kleine Dienstleister lässt sich deshalb nicht unverändert auf ein Kreditinstitut übertragen.

Beschreiben Sie die tatsächliche Tätigkeit: Versicherungsvermittlung, Finanzanlagenvermittlung, Vermögensverwaltung und Bankgeschäft sind unterschiedliche Risiken. Auch die Frage, ob Ihr Unternehmen Kundengelder verwaltet oder lediglich Vertragsdaten übermittelt, gehört in die Prüfung.

BetriebBesonders zu berücksichtigen
Versicherungsagentur oder MaklerbüroGesundheitsangaben in Anträgen, Maklerverwaltungsprogramm, Portalzugänge
Finanzberater oder VermögensverwalterAnlage- und Vermögensdaten, Vollmachten, digitale Kundenkommunikation
Bank oder ZahlungsdienstleisterTransaktionen, Verfügbarkeit zentraler Systeme, Aufsicht und Dienstleisterketten

Welche Schäden kann die Cyberversicherung eines Finanzunternehmens auffangen?

Für Finanzdienstleister sind IT-Forensik, Wiederherstellung und die Bearbeitung einer Datenschutzverletzung zentrale Cyberleistungen. Dazu können Ansprüche betroffener Kunden und eine versicherte Betriebsunterbrechung kommen. Entscheidend ist, ob die vereinbarte Tätigkeit und die genutzten Systeme im Vertrag erfasst sind.

Ein mögliches Szenario: Über einen gestohlenen Zugang laden Angreifer Kundenakten herunter und ändern anschließend Zahlungsinformationen in einer E-Mail. Die Untersuchung des Datenabflusses und der Geldverlust sind zwei verschiedene Schadenpositionen. Für die manipulierte Überweisung muss die Deckung für Täuschung beziehungsweise Zahlungsbetrug ausdrücklich passen.

DORA bei Banken, Finanzunternehmen und Versicherungsvermittlern

DORA regelt die digitale operationale Widerstandsfähigkeit erfasster Finanzunternehmen. Die Verordnung gilt seit dem 17. Januar 2025. Sie stellt unter anderem Anforderungen an den Umgang mit IT-Risiken, Vorfällen und externen IT-Dienstleistern. Eine Cyberversicherung übernimmt diese organisatorischen Pflichten nicht.

Für Versicherungs- und Rückversicherungsvermittler sowie Vermittler in Nebentätigkeit besteht eine Ausnahme, wenn sie nach den DORA-Definitionen als Kleinstunternehmen oder kleine beziehungsweise mittlere Unternehmen gelten. Aus der Bezeichnung „Versicherungsagentur“ lässt sich die unmittelbare DORA-Pflicht daher nicht ableiten. Datenschutzpflichten und vertragliche Sicherheitsanforderungen können unabhängig davon bestehen.

Cyberversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht und Vertrauensschaden

Eine falsche Anlageempfehlung ist ein anderes Risiko als der Einbruch in die Kundenverwaltung. Berufliche Beratungsfehler gehören in die Prüfung der Vermögensschadenhaftpflicht. Unterschlagung oder bestimmte Täuschungsfälle können eine Vertrauensschadenversicherung betreffen. Cyberdeckung sollte an diese Verträge anschließen, ohne ihre Aufgaben zu verwechseln.

  • Klären, ob fremde Kundengelder und eigene Gelder unterschiedlich behandelt werden.
  • Haftpflichtschutz für Datenverletzungen mit der bestehenden Berufshaftpflicht abstimmen.
  • Für ausgelagerte Rechenzentren den versicherten Auslöser und eventuelle Sublimits prüfen.
  • Kosten für rechtliche Unterstützung von möglichen behördlichen Geldbußen unterscheiden.

Unterlagen für ein Cyberangebot im Finanz- und Versicherungswesen

Für die Anfrage helfen Zulassung beziehungsweise Vermittlerstatus, Unternehmensgröße, Anzahl der Kundenakten und eine Übersicht über relevante IT-Dienstleister. Beschreiben Sie außerdem, wer Zahlungsaufträge freigibt und wie Portalzugänge abgesichert sind. Bei regulierten Instituten sind zusätzliche Risikofragen und individuelle Bedingungen zu erwarten.

Den allgemeinen Leistungsaufbau erläutert unsere Seite zu Leistungen der Cyberversicherung. Für die Auswahl eines Angebots sollten Selbstbehalt, Wiederherstellungskosten und Schutz bei externen Ausfällen auf dieselbe Grundlage gebracht werden.

Cyberversicherung für Finanzunternehmen: Zahlungsprozesse genau beschreiben

Eine Versicherungsagentur verwaltet andere Zugriffe als ein Zahlungsdienstleister oder eine Bank. Entscheidend sind Datenarten, Vollmachten und die technische Verantwortung. Für die Cyberversicherung sollte insbesondere feststehen, ob das Unternehmen Kundengelder bewegt, Zahlungen freigibt oder nur Informationen verarbeitet.

Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Cyberhaftpflicht, Vertrauensschaden und Betrugsdeckung. Eine hohe Deckung für IT-Wiederherstellung ersetzt keine ausreichende Summe für Geldabflüsse. Bei regulierten Tätigkeiten sind außerdem bestehende Programme und organisatorische Pflichten einzubeziehen.