Was gehört zum Basisschutz der VGH Cyberversicherung?

VGH CyberSchutz umfasst im Basisschutz Serviceleistungen, Eigenschäden und Cyber-Haftpflichtschäden. Für Betriebsunterbrechung, Dienstleisterausfall und weitere Risiken gibt es Zusatzbausteine. Der Notdienst ist rund um die Uhr erreichbar.

Diese Aufteilung erleichtert eine gezielte Auswahl. Sie verlangt aber auch, wichtige Ausfallfolgen ausdrücklich aufzunehmen: Der Wiederherstellungsschutz allein ersetzt noch keine vereinbarte Deckung für den entgangenen Ertrag.

Welche Wartezeit gilt für die Betriebsunterbrechung bei VGH CyberSchutz?

Bei der ergänzenden Betriebsunterbrechung von VGH CyberSchutz gilt zunächst ein zeitlicher Eigenanteil von acht Stunden. Dauert der versicherte Ausfall länger, entfällt dieser nach der dargestellten Regel rückwirkend; die genannte Leistungsdauer reicht bis zu sechs Monaten.

Für den Vergleich ist der Unterschied zwischen einer festen Wartezeit und einer rückwirkend entfallenden Zeitgrenze wesentlich. Er beeinflusst, ab welchem Zeitpunkt ein längerer Ausfall in die Berechnung eingeht. Die Regel sollte deshalb in der angebotenen Bedingungsfassung nachvollziehbar zu finden sein.

VGH CyberSchutz für digital gesteuerte Landwirtschaft

VGH CyberSchutz berücksichtigt bei landwirtschaftlichen Betrieben auch vereinbarte Ausfallfolgen automatisierter Anlagen. Für die Bedarfsplanung sollten Melktechnik, Fütterung, Lüftung und betriebliche Verwaltung jedoch getrennt beschrieben werden. Nicht jede Störung einer Maschine ist ein Cyberereignis.

Erfassen Sie, welche Steuerungen von Netzwerken oder externen Diensten abhängen. Dokumentieren Sie außerdem, ob und wie lange eine manuelle Bedienung möglich ist. Gerade dort, wo Versorgung und Tierbetreuung zeitkritisch sind, unterscheiden sich die wirtschaftlichen Folgen deutlich von einem ausgefallenen Büroarbeitsplatz.

VGH Cyber-Fuchs und Dienstleisterausfall zusammen einordnen

VGH bietet über den Präventionsbaustein Zugang zu Cyber-Fuchs. Für die Auslagerung von Anwendungen gibt es außerdem einen eigenen Baustein zum Dienstleisterausfall. Schulungsangebote und Versicherungsschutz erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben.

Eine sinnvolle Vorbereitung der VGH-Anfrage besteht aus drei Listen: zentrale digitale Abläufe, deren technische Betreiber und die möglichen Ersatzverfahren. Ergänzen Sie, wer Schulungen koordiniert und Warnmeldungen bearbeitet. Damit wird aus einer allgemeinen Cyberanfrage eine Beschreibung Ihres konkreten Betriebs.

VGH CyberSchutz: Landwirtschaftliche Anlagen und digitale Betriebsabläufe

Ein landwirtschaftlicher Betrieb nutzt digitale Fütterungssteuerung, Melktechnik und Dokumentation. Ein Ausfall betrifft dadurch nicht nur Büroarbeiten. Für VGH CyberSchutz sollte beschrieben werden, welche Aufgaben automatisiert sind und welche Ersatzversorgung kurzfristig möglich ist.

Die Cyberdeckung ist mit vorhandener Maschinen-, Elektronik- und Betriebshaftpflichtversicherung abzustimmen. Finanzielle Ausfälle nach einem digitalen Vorfall sind von körperlichen Schäden an Anlagen oder Tieren zu unterscheiden. Ein Vertrag ersetzt nicht automatisch alle diese Versicherungsbereiche.

Bei externer Fernwartung gehören Berechtigungen und der Dienstleister in die Anfrage. Für den Betriebsausfall müssen außerdem die besondere Zeitregel und die vereinbarte Haftzeit zur betrieblichen Belastung passen.