Welche Aufgabe übernimmt ARAG web@ktiv für Unternehmen?
ARAG web@ktiv ist ein gewerblicher Internet-Rechtsschutz. Im Mittelpunkt stehen juristische Unterstützung und versicherte Rechtskosten bei digitalen Konflikten. Je nach Variante gehören zusätzliche Beratungs- und Prüfleistungen dazu. Die Auswahl sollte sich daran orientieren, wie Ihr Unternehmen online auftritt und Geschäfte abschließt.
Ein Betrieb, der Waren verkauft, hat andere Streitpotenziale als ein Unternehmen, das vor allem digitale Inhalte veröffentlicht. Ein Online-Shop sollte beispielsweise seine Zahlungsprozesse, Produktdarstellungen und vertraglichen Beziehungen in die Bedarfsbesprechung einbringen.
ARAG Internet-Rechtsschutz und Cyberpolice: Welche Leistung hilft wobei?
| Situation | Sinnvoller Schwerpunkt |
|---|---|
| Streit wegen eines Internetauftritts | Rechtliche Prüfung und versicherte Rechtsverfolgung |
| Verschlüsselte Arbeitsdateien | Technische Wiederherstellung über die passende Cyberdeckung |
| Eigene Aufträge können nicht bearbeitet werden | Cyber-Betriebsunterbrechung und vereinbarte Mehrkosten |
| Konflikt über die Leistung einer Cyberversicherung | Umfang des Rechtsschutzes für den Versicherungsvertrag prüfen |
Bei ARAG web@ktiv geht es um die rechtliche Seite. Daraus folgt keine pauschale Erstattung sämtlicher wirtschaftlicher Folgen eines IT-Angriffs. Für einen vollständigen Angebotsvergleich sollten beide Aufgaben ausdrücklich nebeneinanderstehen.
Was sollte beim ARAG-Schutz für den Internetauftritt geprüft werden?
Zum gewerblichen Internet-Rechtsschutz von ARAG gehören je nach Tarif Prüf- und Beratungsleistungen für den geschäftlichen Webauftritt. Ob eine Leistung in der gewünschten Variante enthalten ist und welche Häufigkeits- oder Betragsgrenzen gelten, sollte im Angebot konkret bezeichnet werden.
Erfassen Sie sämtliche geschäftlichen Domains, Shops und Social-Media-Auftritte. Klären Sie auch, wer Texte und Bilder bereitstellt und wer die Website technisch pflegt. Ein Dienstleistervertrag nimmt Ihrem Unternehmen nicht automatisch jede Verantwortung für veröffentlichte Inhalte ab.
ARAG web@ktiv passend mit Cyberabsicherung kombinieren
Eine Kombination aus ARAG Internet-Rechtsschutz und Cyberversicherung sollte zwei Fragen beantworten: Wer finanziert und organisiert die technische Bewältigung eines Vorfalls? Und wer unterstützt bei einem daraus entstehenden Rechtsstreit?
In der Anfrage können Sie vorhandene Rechtsschutzverträge und die gewünschte Cyberdeckung nennen. So lassen sich Überschneidungen erkennen und Lücken gezielt besprechen. Für sensible Kundeninformationen, hohe Onlineumsätze oder geschäftskritische Plattformen sollte der Blick über die reinen Anwaltskosten hinausgehen.
ARAG Internet-Rechtsschutz: Welche Kosten entstehen bei einem Webshop-Streit?
Ein Händler erhält nach einer Beschwerde über seinen Onlineshop eine Abmahnung. Im Mittelpunkt stehen zunächst die rechtliche Prüfung und die Verteidigung gegen die Forderung. Hier setzt gewerblicher Internet-Rechtsschutz wie ARAG web@ktiv an, soweit der konkrete Fall zum gewählten Tarif gehört.
Wurde der Shop zusätzlich gehackt, entstehen andere Ausgaben: Schadsoftware beseitigen, Daten wiederherstellen und einen möglichen Umsatzausfall überbrücken. Diese Kosten sind nicht allein dadurch versichert, dass Rechtsschutz besteht. Stellen Sie im Angebot Rechtskosten und eigene technische Schäden getrennt gegenüber.
Auch eine Zahlung an den Anspruchsteller ist etwas anderes als die Übernahme von Anwaltskosten. Erst diese Trennung zeigt, ob zusätzlich eine Cyber- oder Haftpflichtdeckung gebraucht wird.
