Cyberversicherung für eigene Vorfälle, IT-Haftpflicht für Kundenansprüche
Wird Ihr eigenes Netzwerk angegriffen, stehen beispielsweise Untersuchung, Wiederherstellung und Betriebsunterbrechung im Raum. Entsteht einem Kunden durch Ihre fehlerhafte IT-Leistung ein Vermögensschaden, rückt die berufliche Haftung in den Mittelpunkt.
Im Einzelfall können beide Zusammenhänge zusammentreffen. Die Bezeichnung einer Police allein zeigt deshalb noch nicht, welcher Vertrag auf welchen Teil des Schadens reagiert.
Zwei Schadenbeispiele zu Cyberversicherung und IT-Haftpflicht
| Situation | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ransomware verschlüsselt die Systeme eines IT-Beraters | Eigene Wiederherstellung, Vorfallhilfe und mögliche Betriebsunterbrechung in der Cyberdeckung. |
| Fehlerhaftes Deployment unterbricht den Kundenbetrieb | Haftungsanspruch aus der IT-Leistung und dessen Prüfung im Berufshaftpflichtkonzept. |
Die Beispiele ordnen Prüfbereiche zu. Sie bestätigen keine Leistungspflicht eines konkreten Versicherers.
Überschneidungen von Cyber- und IT-Haftpflichtdeckung prüfen
Cyber-Haftpflicht kann bestimmte Ansprüche Dritter nach einem Daten- oder Sicherheitsvorfall betreffen. Das macht sie noch nicht zu einer vollständigen Haftpflicht für alle Programmier-, Beratungs- und Implementierungsleistungen.
Legen Sie bei einer Angebotsanfrage vorhandene Verträge und Tätigkeitsbeschreibungen zugrunde. Selbstbehalte, Deckungssummen, zeitliche Anknüpfung und Meldewege sollten miteinander abgestimmt werden.
IT-Tätigkeiten im Versicherungsantrag vollständig angeben
- Softwareentwicklung, Hosting und Managed Services.
- Administration mit Zugriff auf Kundenumgebungen.
- IT-Beratung, Projektleitung und Schulung.
- Verarbeitung oder Speicherung fremder vertraulicher Daten.
- Auslandsprojekte und besondere vertragliche Haftungszusagen.
Cyberversicherung und IT-Haftpflicht bei einem manipulierten Softwareupdate
Ein IT-Dienstleister verteilt unwissentlich ein kompromittiertes Update. Danach muss er eigene Systeme untersuchen, während Kunden Ausfälle und Schäden melden. Derselbe Ausgangspunkt kann damit eigene Cyberkosten und berufliche Haftungsansprüche auslösen.
| Prüfpunkt | Bedeutung für Ihren Betrieb |
|---|---|
| Eigene Untersuchung und Wiederherstellung | Cyber-Eigenschadendeckung prüfen |
| Ausfall des eigenen Unternehmens | Betriebsunterbrechung in der Cyberversicherung prüfen |
| Fehlerhafte Leistung für Kunden | IT-Haftpflicht und vereinbarte Tätigkeiten prüfen |
| Kundeninformationen betroffen | Datenschutz- und Netzwerksicherheitshaftung abstimmen |
Die Verträge sollten aufeinander abgestimmt sein, damit Zuständigkeiten und Meldungen geklärt sind. Eine doppelte Nennung von Cyberrisiken bedeutet nicht automatisch doppelte Entschädigung. Besonders wichtig sind Tätigkeitsbeschreibung, vertragliche Leistungszusagen und mögliche Ausschlüsse für bestimmte Leistungen.
