Fremde Accounts prägen das Cyberrisiko einer Agentur

Für Marketing-, Kommunikations- und Social-Media-Agenturen sind Zugriffe auf Kundensysteme ein wesentlicher Teil des Cyberrisikos. Ein gestohlenes Administratorkonto kann mehrere Marken gleichzeitig betreffen. Die Anfrage sollte deshalb auch Berechtigungen bei Kunden, externe Mitarbeitende und gemeinsam genutzte Plattformen erfassen.

Bei Verlagen und Medienhäusern kommen Redaktionssysteme, Abonnentendaten und digitale Archive hinzu. Kreativstudios benötigen außerdem Zugriff auf große Produktionsdateien. Der Verlust einer lokalen Arbeitskopie hat andere Folgen als eine kompromittierte zentrale Ablage.

Cyberversicherung und Media-Haftpflicht erfüllen verschiedene Aufgaben

Beispiel aus dem MediengeschäftDeckungsschwerpunkt
Agenturdaten nach Angriff verschlüsseltEigene IT-Wiederherstellung und Betriebsunterbrechung
Kundendaten aus Projektplattform entwendetDatenschutz- und Cyberhaftpflicht
Bild ohne ausreichende Lizenz veröffentlichtMedia- beziehungsweise Berufshaftpflicht
Werbebudget nach Accountübernahme verbrauchtGeldschäden, Berechtigungen und fremde Konten prüfen
Kundenprojekt wegen IT-Angriff verspätetEigene Ausfallkosten und Haftung gegenüber Kunden trennen

Die Media-Versicherung von Hiscox lässt sich um einen Cyberbaustein ergänzen. Gerade bei Agenturen sollte im Vergleich erkennbar sein, welche eigenen Schäden hinzukommen und welche beruflichen Ansprüche bereits anderweitig erfasst sind.

Beispiel: Übernommener Social-Media-Zugang

Angenommen, ein Angreifer übernimmt den zentralen Account einer Werbeagentur, verändert Kampagnen und veröffentlicht unerwünschte Inhalte auf einem Kundenkanal. Neben der Wiedererlangung des Zugangs müssen laufende Ausgaben gestoppt und die Veränderungen dokumentiert werden.

Eine Cyberversicherung kann passende Hilfs- und Schadenbausteine bieten; sie garantiert aber weder die Freigabe durch die Plattform noch die Erstattung jedes Werbebudgets. Für fremde Gelder, vertragliche Zusagen und Rufschäden sind die Definitionen und Teilgrenzen entscheidend.

Redaktion und kreative Produktion nach einem Angriff fortführen

Für Medienhäuser ist die reine Datenmenge nicht das einzige Kriterium. Entscheidend sind Versionen, Rechteinformationen und die Möglichkeit, termingebunden zu veröffentlichen. Ein Backup ohne aktuelle Projektstruktur kann den Wiederanlauf erheblich erschweren.

Bei Agenturen mit Freelancern sollten Zugriffsentzug, Mehrfaktor-Anmeldung und Übergaben geregelt sein. Das Unternehmen muss außerdem wissen, welche Dateien nur bei einem externen Dienst liegen. Eine Dienstleisterausfallklausel ist besonders interessant, wenn eine einzige Plattform die gesamte Produktion trägt.

Ein Cyberangebot für Medien und Kreative vorbereiten

Beschreiben Sie Agenturleistungen, Kundengruppen und Umfang der administrativen Zugriffe. Geben Sie an, ob Sie Werbebudgets verwalten, Hosting übernehmen oder eigene digitale Medien betreiben. Solche Tätigkeiten sollten auch im bestehenden Berufshaftpflichtvertrag richtig eingeordnet sein.

Für die technische Verantwortung bei Kunden passt ergänzend die Seite Cyberversicherung für IT-Dienstleister. Der allgemeine Cybervergleich hilft dabei, eigene Wiederherstellung, Haftpflicht und externe Ausfälle nebeneinander zu betrachten.

Preisbeispiel: Cyberversicherung für eine kleine Werbeagentur

Eine angenommene Werbeagentur bis 250.000 € Jahresumsatz zahlt bei Markel Pro Cyber mit 250.000 € Deckung 680,68 € pro Jahr einschließlich 19 % Versicherungssteuer. Der Nettopreis beträgt 572 €. Das Beispiel umfasst alle sieben Bausteine, 500 € Selbstbehalt, jährliche Zahlung und ein Jahr Laufzeit.

Voraussetzung ist die Annahme des Risikos mit den geforderten Sicherheitsmaßnahmen. Für Betriebsunterbrechung gelten acht Stunden zeitlicher Eigenanteil, mindestens der Geldselbstbehalt. Fremde Werbebudgets und administrative Zugänge zu Kundenkonten gehören ausdrücklich in die Tätigkeitsbeschreibung.

Eine Media-Haftpflicht bleibt für berufliche Fehler und Rechtsverletzungen gesondert zu betrachten. Cyberdeckung und Haftpflicht sollten sich anhand der tatsächlichen Agenturleistungen ergänzen.