HDI-Cyberversicherung: Unterstützung früh einschalten

Die Cyberversicherung von HDI verbindet eine rund um die Uhr erreichbare Schadenhotline mit IT-Unterstützung durch SEC Consult. Die Unterstützung soll dabei helfen, einen Vorfall zu bewerten und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Das ist für Betriebe ohne eigene Notfallmannschaft ein wichtiger Bestandteil der Absicherung.

Vor einem Abschluss lohnt die konkrete Frage, wie der Meldeweg funktioniert: Wer darf einen Verdacht melden, welche Informationen werden benötigt und wie werden weitere Dienstleister beauftragt? Ein vorbereiteter Ablauf spart im Ernstfall Zeit.

HDI Cyberversicherung: Eigene Schäden und Kundenansprüche

Die Cyberversicherung von HDI umfasst Eigen- und Drittschäden. Dabei geht es sowohl um die Folgen im eigenen Unternehmen als auch um die Verletzung von Informationssicherheit, personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnissen Dritter.

Wer Leistungen für Kunden erbringt, sollte zusätzlich die Grenze zur Berufshaftpflicht prüfen. Der Ausfall des eigenen Netzwerks und eine fehlerhafte Projektleistung können unterschiedliche Verträge betreffen. Diese Zuordnung gehört vor dem Schadenfall geklärt.

HDI Cyberversicherung: Kosten nach der ersten Notfallhilfe

Bei HDI werden die ersten 90 Minuten Unterstützung nicht auf den Selbstbehalt angerechnet. Weitere Hilfe kann die Auswahl von IT-Sicherheitsdienstleistern, spezialisierten Anwälten, Datenrettung und Krisenkommunikation betreffen.

Die Frage nach einem Selbstbehalt endet damit nicht nach 90 Minuten. Lassen Sie im Angebot erklären, welche Eigenanteile für die folgenden Leistungen gelten und ob Notfallkosten innerhalb oder zusätzlich zur vereinbarten Summe zur Verfügung stehen.

HDI Cyber: Geschäftskundenschutz und Industrieprogramme

Für ein kleineres Unternehmen ist die HDI-Geschäftskundenlösung der Ausgangspunkt. Industrieunternehmen mit komplexen Konzern- und Auslandsstrukturen benötigen eine andere Betrachtung; HDI Global führt dafür eigene Cyberlösungen.

Geben Sie deshalb verbundene Unternehmen, internationale Standorte und kritische Produktionsprozesse an. Ein Angebot ist erst vergleichbar, wenn feststeht, welche Gesellschaften und Betriebsabläufe erfasst werden sollen.

HDI Cyberversicherung: Notfallplan und Versicherungsschutz aufeinander abstimmen

Nach einem Cybervorfall muss die Geschäftsleitung häufig gleichzeitig über IT-Abschaltung, Kundeninformation und Ersatzabläufe entscheiden. Die HDI-Schadenhotline und technische Unterstützung helfen bei der Bearbeitung, benötigen aber erreichbare Verantwortliche im Unternehmen.

Halten Sie fest, wer einen Verdacht melden darf und welche Systeme für Umsatz oder Leistungserbringung besonders wichtig sind. Eine aktuelle Liste der externen IT-Dienstleister und Sicherungen verkürzt Rückfragen. Ansprechpartner sollten auch dann erreichbar bleiben, wenn das Firmen-E-Mail-System ausfällt.

Die kostenfreie anfängliche Unterstützung ist von der weiteren Entschädigung zu unterscheiden. Für größere Wiederherstellungsarbeiten und einen längeren Stillstand zählen die vereinbarten Summen, Bausteine und Eigenanteile.