COGITANDA CYBERPROTECTION wird unter DGC fortgeführt

COGITANDA informiert darüber, dass CYBERPROTECTION künftig unter DGC Insurance Services GmbH geführt wird. Für Bestandskunden bleiben die wesentlichen Versicherungsleistungen, Bedingungen und Vertragsgrundlagen bestehen.

Wer nach COGITANDA sucht, sollte deshalb die aktuelle Anbieterbezeichnung und die eigenen Unterlagen gemeinsam betrachten. Ein Markenwechsel allein bedeutet nicht, dass sich jede bestehende Deckung automatisch geändert hat.

DGC: Cybersecurity und Versicherung zusammen einordnen

DGC stellt die Verbindung von Cybersicherheit und Cyberversicherung heraus. Technische Unterstützung, Krisenmanagement und Versicherungsdeckung sind dabei unterschiedliche Leistungen, die im Angebot klar zugeordnet sein sollten.

Prüfen Sie insbesondere, welcher Vertragspartner die jeweilige Leistung erbringt und welcher Versicherer als Risikoträger genannt wird. Ein spezialisierter Produktanbieter ist nicht allein aufgrund seiner Marke mit dem zahlungspflichtigen Versicherer gleichzusetzen.

Bestehende Cyberverträge von COGITANDA prüfen

Für eine Überprüfung sind Versicherungsschein, Nachträge und die aktuelle Kommunikation des Anbieters hilfreich. So lässt sich erkennen, ob Sie einen bestehenden Schutz einordnen oder ein neues Angebot vergleichen möchten.

Prüfen Sie außerdem Ihre hinterlegten Notfallkontakte. Bei einem digitalen Vorfall sollten aktuelle Kontaktdaten außerhalb des betroffenen Systems verfügbar sein. Unklarheiten lassen sich vorab anhand der Vertragsunterlagen klären.

Eine neue Anfrage für CYBERPROTECTION vorbereiten

Beschreiben Sie Tätigkeit, Umsatz und vorhandene Sicherheitsbetreuung. Wenn bereits ein COGITANDA-Vertrag besteht, vermerken Sie dies ausdrücklich; ein Neuangebot sollte nicht mit einer unveränderten Bestandsdeckung verwechselt werden.

Über unser Formular können Sie DGC / COGITANDA als Wunsch angeben. Auf dieser Grundlage lassen sich die aktuelle Produktfassung und passende Alternativen für Ihren Betrieb einordnen.

COGITANDA und DGC: Was bei bestehenden Cyberverträgen wichtig bleibt

Für einen bestehenden Cybervertrag sind Versicherungsschein, Nachträge und der aktuelle Schadenmeldeweg entscheidend. Der Übergang zu einer anderen Marke oder Organisation ersetzt nicht die Prüfung, welche Gesellschaft das Risiko trägt und wer einen Vorfall bearbeitet.

Bei einer Anfrage mit Bezug zu COGITANDA beziehungsweise DGC sollten deshalb Vertragsnummer, Laufzeit und letzte Unterlagen vorliegen. Vergleichen Sie den fortgeführten Schutz mit dem heutigen Bedarf: mehr Mitarbeitende, neue Cloudanwendungen oder zusätzliche Tochtergesellschaften können Anpassungen erfordern.

Ein Wechsel sollte erst erfolgen, wenn Annahme, Beginn und zeitliche Deckung des neuen Vertrags geklärt sind. Bereits bekannte Vorfälle sind dabei ausdrücklich anzugeben.