Welche Schäden Allianz CyberSchutz adressiert

Allianz CyberSchutz richtet sich an Unternehmen, deren Daten, Kommunikation und Arbeitsprozesse durch digitale Vorfälle beeinträchtigt werden können. Die Absicherung umfasst verschiedene Bereiche: Schäden im eigenen Betrieb, Ansprüche anderer Personen oder Unternehmen und Unterstützung bei der Bewältigung der Krise.

Für den Vergleich lohnt eine getrennte Betrachtung dieser Bereiche. Ein Betrieb mit sensiblen Kundendaten benötigt eine andere Gewichtung als ein Unternehmen, dessen größtes Risiko der tagelange Ausfall einer Fertigungssteuerung ist.

Allianz CyberSchutz: Bausteine für Diebstahl und Fehlbedienung

Allianz CyberSchutz lässt sich um Cyber-Diebstahl und Telefonmehrkosten erweitern. Auch die Betriebsunterbrechung infolge von Fehlbedienung ist ein gesondert zu betrachtender Einschluss. Aus der Produktbezeichnung allein lässt sich deshalb noch kein vollständiger Schutz für jeden Zahlungs- oder Bedienfehler ableiten.

Beschreiben Sie bei der Anfrage, wer Überweisungen freigibt und ob Produktions- oder Verwaltungssoftware von wenigen Personen bedient wird. Anhand solcher Abläufe lässt sich prüfen, welche Erweiterung für Ihren Betrieb relevant ist.

Allianz CyberSchutz: Versicherungssumme und Krisenhilfe

Allianz CyberSchutz bietet für Unternehmen bis 10 Millionen Euro Umsatz Versicherungssummen bis 500.000 Euro; höhere Summen können einer individuellen Risikoprüfung unterliegen. Die Krisenunterstützung ist über eine rund um die Uhr erreichbare Hotline vorgesehen.

Bei der Summe sollten Sie Wiederherstellung, mögliche Ausfallzeit und Ansprüche Dritter zusammen betrachten. Lassen Sie außerdem erläutern, wie Kosten externer Spezialisten freigegeben und auf die verfügbaren Deckungen angerechnet werden.

Allianz CyberSchutz am Beispiel einer Praxis einordnen

Beispiel zur Allianz CyberSchutz: Die Wiederherstellung verschlüsselter Patientendaten verursacht 20.000 Euro Schadenkosten. Für eine eigene Praxis stellen sich zusätzlich Fragen zu ausgefallenen Terminen, Benachrichtigungspflichten und dem sicheren Wiederanlauf.

Die CyberSchutz-Anfrage sollte daher neben Umsatz und Tätigkeit auch die Abhängigkeit vom Praxisverwaltungssystem und vom betreuenden IT-Dienstleister beschreiben. Ein günstiger Jahresbeitrag ist nur dann hilfreich, wenn diese Abläufe im Angebot berücksichtigt werden.

Allianz CyberSchutz: Praxisbetrieb nach einer Verschlüsselung wieder aufnehmen

In einer Arztpraxis betrifft verschlüsselte Software nicht nur gespeicherte Befunde. Auch Termine, Rezepte, Abrechnung und Kommunikation mit Laboren können ausfallen. Für Allianz CyberSchutz sollte deshalb zwischen der Wiederherstellung von Daten und der wirtschaftlichen Unterbrechung der Praxis unterschieden werden.

Eine geeignete Planung erfasst entgangene Behandlungserträge, weiterlaufende Personalkosten und zusätzliche Arbeiten zum Nachpflegen der Dokumentation. Werden Patientendaten entwendet, kommen Datenschutzaufgaben hinzu. Die Cyberversicherung sollte diese unterschiedlichen Kostenarten mit passenden Summen abdecken; ein hoher Wert der Computer ist dafür kein geeigneter Ersatzmaßstab.

Das angenommene Szenario hilft bei der Bedarfsermittlung. Die tatsächlich versicherten Ereignisse und gewählten Allianz-Erweiterungen bestimmen den Leistungsumfang.