CyberEdge als individuell zusammengestellte AIG-Lösung
AIG CyberEdge lässt sich mit optionalen Bausteinen an die IT-Abhängigkeiten und Haftungsrisiken des Unternehmens anpassen. Deshalb können zwei CyberEdge-Angebote trotz desselben Produktnamens unterschiedliche Schwerpunkte haben.
Eine Angebotsanfrage sollte nicht nur „umfassenden Cyberschutz“ verlangen, sondern Ihre wichtigsten Risiken benennen: Kundendaten, Betriebsverfügbarkeit, Wiederherstellung oder finanzielle Folgen bestimmter Täuschungsereignisse.
AIG CyberEdge für sensible Daten und Kundenverbindungen
Bei Unternehmen mit mehreren Anwendungen und Dienstleistern ist die Frage wichtig, wo sensible Informationen verarbeitet werden. Eigene Server, Cloudanwendungen und ausgelagerte Prozesse sollten zusammen betrachtet werden.
Beschreiben Sie, wer im Vorfall Informationen liefert und welche vertraglichen Pflichten gegenüber Kunden bestehen. So kann geprüft werden, ob die angefragten CyberEdge-Bausteine zu den tatsächlich entstehenden Aufwendungen und Haftungsfragen passen.
Leistungsgrenzen und Schadenorganisation bei AIG CyberEdge
Ein Cyberangebot sollte verständlich zeigen, welche Ereignisse erfasst sind und welche Höchstbeträge gelten. Fragen Sie bei CyberEdge insbesondere nach Selbstbehalten, Teilgrenzen und der Behandlung mehrerer zusammenhängender Schäden.
Für die Notfallorganisation ist außerdem bedeutsam, wann der Versicherer eingebunden werden muss und wie externe Hilfe beauftragt wird. Diese Prozesse sollten mit Ihrem vorhandenen Krisenplan übereinstimmen.
Unterlagen für ein Angebot zu AIG CyberEdge
Neben Umsatz und Tätigkeit helfen eine Übersicht über Gesellschaften, Datenarten und relevante IT-Dienstleister. Bei einem vorhandenen Cybervertrag sind bisherige Bedingungen und Schadeninformationen nützlich.
Ein Angebot kann anschließend anhand derselben Deckungswünsche mit anderen Lösungen verglichen werden. Dadurch bleibt der Blick auf den passenden Schutz gerichtet statt auf eine bloße Gegenüberstellung von Produktnamen.
AIG CyberEdge: Datenabfluss und Stillstand als gemeinsamen Schaden planen
Ein Produktionsunternehmen entdeckt nach einem Angriff, dass neben verschlüsselten Dateien auch Konstruktionsdaten kopiert wurden. Die Wiederherstellung der Server beendet den Vorfall deshalb noch nicht. Zugänge müssen gesichert, mögliche Ansprüche von Auftraggebern bearbeitet und die Folgen des Datenabflusses bewertet werden.
Für ein AIG-CyberEdge-Angebot gehören diese Kosten in eine gemeinsame Schadenbetrachtung. Prüfen Sie, welche Teilgrenzen innerhalb der Gesamtdeckung gelten und ob Aufwendungen für externe Spezialisten diese Summe verbrauchen. Bei mehreren Gesellschaften ist außerdem wichtig, ob derselbe Angriff als ein zusammenhängendes Ereignis behandelt wird.
Technische Wiederherstellung und rechtliche Bearbeitung können gleichzeitig laufen. Ein ausreichend hoher Betrag nur für IT-Reparaturen reicht dann nicht aus.
