Cyberrisiken in Spedition und Lagerverwaltung
Für eine Spedition stehen Tourenplanung, elektronische Frachtpapiere und die Kommunikation mit Fahrern im Mittelpunkt. Ein Lagerhalter ist zusätzlich auf Bestandsdaten, Scanner und Fördertechnik angewiesen. Wenn diese Systeme ausfallen, reicht ein intakter Fuhrpark allein nicht aus, um den normalen Betrieb fortzuführen.
Zur Risikoübersicht gehören auch Schnittstellen zu Kunden und Subunternehmern. Ein unerreichbares Kundenportal muss nicht das eigene Netz lahmlegen, kann aber die Freigabe von Abholungen verhindern. Diese indirekten Auswirkungen sollten Sie von einem unmittelbaren Angriff auf Ihre IT unterscheiden.
Beispiel: Ransomware blockiert die Transportplanung
Angenommen, eine Spedition kann morgens weder auf Touren noch auf digitale Abliefernachweise zugreifen. Die IT muss isoliert werden. Ein Notteam rekonstruiert Aufträge aus E-Mails und telefoniert Liefertermine ab, während Fahrzeuge teilweise warten.
In diesem Szenario entstehen technische Untersuchungskosten, zusätzliche Personalkosten und möglicherweise ein Ertragsausfall. Hinzukommen können Ansprüche wegen verspäteter Lieferung. Diese Positionen sollten einzeln betrachtet werden, damit Cyberdeckung und Verkehrshaftungsversicherung ineinandergreifen. Eine pauschale Aussage „Lieferketten sind versichert“ wäre dafür zu ungenau.
Cyberversicherung und Transporthaftung im Vergleich
| Schadenposition | Passende Prüfung |
|---|---|
| Wiederaufbau verschlüsselter Dispositionssoftware | Daten- und Systemwiederherstellung im Cybervertrag |
| Eigener Ertragsausfall nach versichertem IT-Vorfall | Cyber-Betriebsunterbrechung, Wartezeit und Haftzeit |
| Beschädigte oder verdorbene Ladung | Transport-, Waren- und Haftpflichtdeckung einschließlich Cyberausschlüssen |
| Lieferverzug und Vertragsstrafen | Verkehrshaftung, vertragliche Haftung und Ausschlüsse |
| Ausfall eines externen Logistikportals | Abhängige Betriebsunterbrechung nur bei passender Vereinbarung |
Die Cyberversicherung eines Logistikunternehmens ist damit eine Ergänzung zu bestehenden Transportverträgen. Besonders bei temperaturgeführten Waren und automatisierten Lagern ist zu klären, ob ein IT-Vorfall auch Sachschäden auslöst und welche Police dafür vorgesehen ist.
Externe Systeme und Wiederanlaufzeiten berücksichtigen
In der Logistik entscheidet nicht nur die Reparaturdauer eines Servers über den Schaden. Rückstände im Lager, neue Routen und die Abstimmung mit Auftraggebern können den Wiederanlauf verlängern. Die vereinbarte Haftzeit und die Regeln zur Nachwirkung einer Betriebsunterbrechung verdienen deshalb besondere Aufmerksamkeit.
Für Fernzugänge der Telematik- und Lagertechnik sind persönliche Berechtigungen und ein zweiter Anmeldefaktor sinnvoll. Legen Sie vorab fest, welche Transportdaten im Notbetrieb verfügbar sein müssen. Rücksicherungen sollten auch zeigen, ob Scanner, Drucker und Schnittstellen anschließend zusammenarbeiten.
Angaben für ein Cyberangebot im Transportgewerbe
Beschreiben Sie, ob Ihr Betrieb als Frachtführer, Spediteur, Lagerhalter oder Fulfillment-Dienstleister arbeitet. Dazu kommen Umsatz, Standorte, Transportarten und die eingesetzten Kernsysteme. Nennen Sie empfindliche Waren und vertragliche Lieferfristen, statt nur die Fahrzeugzahl anzugeben.
Ein Vergleich der Cyberleistungen sollte bei Logistikbetrieben die Dienstleisterabhängigkeit und den Wiederanlauf besonders gewichten. Für größere Unternehmensgruppen ergänzt der Bereich Cyberschutz im Mittelstand die Betrachtung mehrerer Gesellschaften.
Cyberversicherung für Logistik: Beitrag bei größerem Betriebsumfang
Für ein angenommenes Logistikunternehmen bis 15 Mio. € Jahresumsatz ergibt Markel Pro Cyber bei 2 Mio. € Deckung 5.753,65 € Jahresgesamtbeitrag einschließlich 19 % Versicherungssteuer. Berechnet sind 4.835 € netto, alle sieben Bausteine, 500 € Selbstbehalt, ein Jahr Laufzeit und jährliche Zahlung.
Die Risikoprüfung und zusätzlichen Sicherheitsvoraussetzungen oberhalb von 10 Mio. € Umsatz müssen erfüllt sein. Bei Erpressung und Vertrauensschäden gilt jeweils eine Teilgrenze von 1 Mio. €. Für Betriebsunterbrechung gelten acht Stunden zeitlicher Eigenanteil, mindestens der Geldselbstbehalt.
Die Cyberdeckung ersetzt keine vollständige Verkehrshaftung. Schäden an transportierten Gütern und reine Lieferverzögerungen sind deshalb zusätzlich mit den bestehenden Verträgen abzustimmen.
